Ein Schwerpunkt meiner Arbeit als Rechtsanwalt in Kassel sind das Steuerrecht und das Steuerstrafrecht. Aufgrund der Tatsache, dass das deutsche Steuerrecht eine sehr komplexe Rechtsmaterie darstellt, sind sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen auf ständige Beratung angewiesen.
Ich berate Sie auf den Gebieten des Einkommensteuerrechts, Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts sowie Umsatzsteuerrechts. Dabei führe ich insbesondere die Einspruchsverfahren gegen die Finanzverwaltung und die evtl. erforderlichen Klageverfahren vor den Finanzgerichten. Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt insbesondere an den Schnittstellen zwischen Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, z.B. bei der Wahl der Unternehmensform. Ich helfe bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie sonstiger Verträge unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Auswirkungen. Weiterhin verfüge ich über besondere Expertise im Gemeinnützigkeitsrecht. Sofern das Finanzamt bei Ihnen eine Betriebsprüfung (sog. Außenprüfung) vornimmt bzw. vornehmen will, kann ich Ihnen auch hier Hilfestellung leisten.
Es ist dabei selbstverständlich, dass ich mit Ihrem Steuerberater eng zusammenarbeite.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bearbeitung von Selbstanzeigen sowie Vertretung in Steuerstrafverfahren bis zu deren Abschluss.